• 18. August 2016

Vollkostenrechnung oder Teilkostenrechnung: Womit steuert es sich besser?

Vollkostenrechnung oder Teilkostenrechnung: Womit steuert es sich besser?

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Teil 2

Conflict.

Bevor ich auf die Kostensicht eingehe, gibt es im nachfolgenden Beitrag einen kurzen Exkurs zu den Begrifflichkeiten der Vollkosten- und Teilkostenrechnung.

Vollkostenrechnung: Hierbei werden alle entstandenen Kosten komplett den Kostenträgern zugerechnet. Dabei werden die Fixkosten über geeignete Schlüssel und/oder verursachungsrechte Zuordnung verteilt, was teilweise zu einer eingeschränkten Aussagekraft führen kann oder auch einen erheblichen Arbeitsaufwand wie zum Beispiel eine Zeitaufschreibung bei Mitarbeitern nach sich ziehen kann. Aufwand und Nutzen muss hier kritisch hinterfragt werden.

Gewinn = Umsatz – Kosten

Teilkostenrechnung: Hierbei werden nur die Kostenteile den Kostenträgern zugerechnet, die sie tatsächlich verursacht haben, also nur die variablen Kosten und die Fixkosten, die direkt auf den Kostenträger zurechenbar sind, z.B. Teile der Marketingkosten oder Ausgangsfrachten etc. Um den Arbeitsaufwand zu minimieren, sollten die zurechenbaren Fixkosten automatisch generiert werden. Somit lässt sich auch nur ein DB (Deckungsbeitrag) pro Stück errechnen, die Ermittlung eines Gewinns pro Stück zu Vollkosten ist nicht möglich.

Der Deckungsbeitrag errechnet sich über:

DB = Umsatz – variable Kosten

Gewinn = DB – Fixkosten

Die Teilkostenrechnung unterscheidet sich von der Vollkostenrechnung nicht durch den zugrundeliegenden Kostenbegriff und die Art der Kostenerfassung. Der Unterschied besteht im Umfang der Kostenverrechnung auf die Kostenträger.

In der Vollkostenrechnung versucht man, alle im Unternehmen anfallenden Kosten möglichst verursachungsgerecht, mithilfe von Kostenstellen und entsprechenden Verteilungsschlüsseln, auf die Kostenträger des Unternehmens zu verteilen. Dabei unterscheidet man zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Die Einzelkosten sind dem einzelnen Kostenträger (Produkt) direkt zurechenbar, beispielsweise Materialkosten oder auch Versandkosten. Gemeinkosten dagegen sind Kosten, die dem einzelnen Kostenträger nicht direkt zurechenbar sind, z.B. Verwaltungskosten. Das Gehalt eines Mitarbeiters aus der Abteilung Rechnungswesen kann in aller Regel nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden, sondern nur einer Kostenstelle.

Das zentrale Problem der Vollkostenrechnung ist immer die Schlüsselung von Gemeinkosten auf die Kostenträger. Eine Schlüsselung kann nur willkürlich sein – und führt ganz schnell dazu, dass interne Diskussionen über das Zustandekommen der Schlüssel geführt werden. Versuchen Sie dies zu vermeiden. In Teilkostenrechnungssystemen werden nur die Kosten dem Kostenträger zugerechnet, die durch ihn verursacht sind (variable Kosten und die Fixkosten, die direkt auf den Kostenträger zurechenbar sind).

Eine Teilkostenrechnung bedeutet nicht den Verzicht auf den Ersatz aller tatsächlich angefallenen Kosten. Schließlich muss ein Unternehmen alle Kosten über den Preis erstattet bekommen und einen entsprechenden Gewinn erzielen. Aber die Teilkostenrechnung wird den Marktgegebenheiten besser gerecht. Die in der Praxis am häufigsten anzutreffende Ausgestaltung der Teilkostenrechnung ist die Deckungsbeitragsrechnung.

Um der Detailierungstiefe auf die Schliche zu kommen und mögliche Abhilfe und Erleichterung zu erreichen, haben wir in unserem Benchmarking Circle Mittelständische Konzerne einmal den Aufbau und die Detailierungstiefe der Kostenrechnung unter die Lupe genommen. Erkenntnisse und Learnings draus möchte ich Ihnen in meinem nächsten Beitrag vorstellen.

Wonach steuern Sie Ihr Geschäft? Ich freue mich über Ihre Kommentare oder eine Email an u.schroeder@c4b-team.de.

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