Das BEPS-Projekt („Base Erosion and Profit Shifting”) der OECD führt auch in Deutschland bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen zu umfangreichen Änderungen für Unternehmen. Das BMF hat die angepasste Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) nun veröffentlicht. Diese Verordnung konkretisiert die gesetzlich kodifizierte Dokumentationspflicht gemäß § 90 Abs. 3 AO und ist deshalb von großer Bedeutung für die Praxis. Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen möchten wir Ihnen mit beigefügtem Newsletter geben, den wir von Tobias Polka, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater und Vorstand bei der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf erhalten haben.
Ich bin schon direkt mit dieser Thematik beschäftigt. Unser steuerlicher Berater (Big 4) ist aber mit Info Material noch sehr zögerlich.