• 24. März 2015

„Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen mit Anhänger…“

„Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen mit Anhänger…“

„Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen mit Anhänger…“ C4B

Strategisches Versicherungsmanagement- Teil 4 unserer Serie

„Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen mit Anhänger. Der Sog war so groß, dass ich über die Kreuzung gezogen wurde.“ Dies ist ein Originalzitat aus einer Schadensmeldung an eine Versicherung – und es soll nur verdeutlichen, dass es neben den in meinen vorherigen Blogbeiträgen genannten betrieblichen Risiken auch gute Gründe für eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt. Sie deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden und schnell die betriebliche Existenz gefährden können. (Ob nun der Sog eines Möbelwagens eine reelle Unfallursache darstellt, mag der geneigte Leser selber interpretieren….).

Zu beachten ist bei Abschluss der Betriebshaftpflicht, dass nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt, unter den Versicherungsschutz fallen. Auch hier ist es deshalb wichtig, dass Sie alle möglichen Risiken erfassen und in die Versicherungspolice mit einschließen.

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist für nahezu jedes Unternehmen relevant, insbesondere wenn das Unternehmen nicht nur Erzeugnisse an Endverbraucher liefert, sondern in arbeitsteiligen Produktionsprozessen integriert produziert. Sie versichert Schäden, die über eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert werden, beispielsweise Kosten von Austausch- oder gar Rückrufaktionen, die durch Fehler von einzelnen Komponenten der Endprodukte verursacht werden.

Weitere Versicherungen

Mit einer D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Liability) werden von Vorständen, Geschäftsführern und Managern verursachte Vermögensschäden abgesichert. Inwieweit dies erforderlich ist, muss das Versicherungsmanagement ebenso abklären wie die Frage nach der Notwendigkeit von Unfallversicherungen für In- und Ausland, sowie beispielsweise Reisegepäckversicherungen. Daneben gilt es, spezielle Firmenversicherungen, wie zum Beispiel Maschinen- oder Maschinen-BU-Versicherungen, Transport- und Transport-BU-Versicherungen, Bauleistungs-, Forderungsausfall- oder Rechtsschutzversicherungen sowie Datenträgerversicherungen auf Nutzen zu prüfen. Bei KFZ-Versicherungen lohnt sich auch schon bei Unternehmen mit wenigen Fahrzeugen häufig eine Flottenversicherung. Allgemein sollte sich die Repräsentantenklausel nicht auf Werks- und Filialleiter erstrecken.

Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften
Das Versicherungsmanagement in Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften wird vor besondere Herausforderungen bei der Gestaltung eines Versicherungsprogrammes gestellt. Die Länder unterscheiden sich häufig in Bezug auf die Risikosituation, die lokale Gesetzgebung und den lokal üblichen Versicherungsschutz. Auch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Betrieben des Unternehmens sollten Sie dann absichern. Die mit dem Versicherungsmanagement Beauftragten sollten zunächst eruieren, was und wie viel in ausländischen Tochtergesellschaften versichert ist und wie hoch die Prämien sind. Beispielsweise kann für den Fall, dass die Versicherungsbedingungen in der Grundversicherung eines ausländischen Tochterunternehmens im Vergleich zum Vertrag der Muttergesellschaft einen geringeren Versicherungsschutz bieten, die Muttergesellschaft im Rahmen einer sogenannten Bedingungsdifferenzdeckung (DIC – Difference in Conditions) sicherstellen, dass der weitergehende Versicherungsschutz im Rahmen des Muttervertrages auch für den Versicherungsvertrag der Tochtergesellschaft Anwendung findet.

Allgemein gilt, dass weltweite Gruppenpolicen durch die Bündelung von Risiken und die damit verbundene Größe in der Regel Prämienvorteile erzielen, die zu erheblichen Prämieneinsparungen in der Gruppe führen. Darüber hinaus werden durch ein internationales Programm Doppelversicherungen weitestgehend vermieden, was ebenfalls zu Kosteneinsparungen führt. Mit Ausnahme der KFZ-Versicherungen, die lokal abzuwickeln sind, sollte ein einheitliches Programm mit einem Versicherer angestrebt werden. Da bieten sich Exedenten-Deckungen (Regenschutz-Versicherungen) an.

Was gilt es zu tun, wenn ein Versicherungsschaden eingetreten ist? Damit beschäftige ich mich kommende Woche im fünften und letzten Teil meiner Serie zum strategischen Versicherungsmanagement.

1 Kommentar
  • „Wer den Schaden hat…“ | Blog C4B 24. März 2015 um 15:14

    […] Teil 4 meiner Serie zum strategischen Versicherungsmanagement beschäftige ich mich mit der […]

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