Gastbeitrag Tobias Polka (Teil 1)
Tobias Polka, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater und Vorstand bei der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf, erklärt in seinem Gastbeitrag, wie sich Unternehmen auf die neuen Vorschriften zur Dokumentation von Verrechnungspreisen und das Country-by-Country Reporting einstellen sollten.
Immer mehr mittelständische Unternehmen befinden sich im internationalen Wettbewerb und nutzen die Absatz- und Beschaffungsmärkte, die sich ihnen durch die Globalisierung bieten. Damit stehen sie auch auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung vor großen Herausforderungen. Nicht zuletzt die medienwirksamen Darstellungen in Funk- und Fernsehen über aggressive Steuervermeidungsmodelle großer Konzerne haben den Fokus auf steuerliche Verrechnungspreise gelegt. So haben die OECD- und G20-Staaten bereits 2013 eine Initiative zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen, das BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Initiative haben die Finanzverwaltungen der OECD-Staaten einen Maßnahmenplan mit konkreten Vorschlägen zur Bekämpfung unerwünschter Steuerplanung erarbeitet, der 2016 in nationales Recht umgesetzt wurde.
Unternehmen sollten sich Bewusst machen, dass es Betriebsprüfungen ohne Auslandssachverhaltsprüfungen in Zukunft nicht mehr geben wird. In Betriebsprüfungen steht mittlerweile das Prüfgebiet zur internationalen innerbetrieblichen Lieferungs- und Leistungsverrechnung (Transfer Pricing) weit oben auf der Agenda. Bisher war die Wahrscheinlichkeit, dass in Betriebsprüfungen nach den Auslandssachverhalten gefragt wurde, eher gering. Das hat sich geändert, denn die Finanzverwaltung bildet jetzt extra Fachprüfer für diese Sachverhalte aus. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollten sich Unternehmen mit der Verrechnung konzerninterner Lieferungs- und Leistungsströme frühzeitig befassen.
Warum die Reform der Dokumentationsanforderungen?
Den EU-Staaten entgehen durch die Ausnutzung legaler Schlupflöcher durch internationale Unternehmen Einnahmen in Milliardenhöhe. Allein Deutschland entgehen jedes Jahr nach OECD-Berechnungen rund 160 Milliarden Euro, weil Bürger und Firmen Steuern vermeiden (Quelle: Die Welt vom 21. Mai 2014). Zum Vergleich: Deutschland hat in 2015 Steuereinnahmen in Höhe von rund € 670 Milliarden (Quelle: Statista.com). Als Reaktion bildeten die OECD- und G20-Staaten eine gemeinsamen Initiative gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. In Arbeitsgruppen wurden verschiedene Maßnahmen erarbeitet, sie sollen die Möglichkeiten zur aggressiven Steuervermeidung eindämmen.
Nach mehr als zwei Jahren veröffentlichte die OECD am 5. Oktober 2015 das Maßnahmenpaket gegen „Base Erosion and Profit Shifting” (kurz BEPS). Der 15 Aktionspunkte umfassende BEPS-Aktionsplan geht dabei unter anderem auf die Themen
- Gewinnverkürzung,
- Gewinnverlagerung und
- die Vermeidung von Doppelbesteuerung / doppelte Nichtbesteuerung.
Ein wesentliches Ergebnis des BEPS-Projekts ist international eine Reform der Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen sowie die Einführung einer länderbezogenen Berichtspflicht (Country-by-Country-Reporting).
Dreistufiger Ansatz der Verrechnungspreisdokumentation
Die übergeordnete Zielsetzung von Aktionspunkt 13 des BEPS-Projekts der OECD ist es, Richtlinien für die Verrechnungspreisdokumentation zu entwickeln, die die Transparenz für die Finanzbehörden erhöhen, aber gleichzeitig den zusätzlichen Dokumentations- und Berichtsaufwand der Steuerpflichtigen begrenzen. Dies soll dazu dienen, „BEPS-Verhaltensweisen“ von Steuerpflichtigen zu verstehen, zu kontrollieren und einzuschränken. Ergebnis der Bemühungen der OECD ist ein standardisierter, dreistufiger Ansatz der Verrechnungspreisdokumentation bestehend aus Master File, Local File und Country-by-Country Reporting (CbCR). Mit diesem sogenannten „three-tiered approach“ soll sichergestellt werden, dass Verrechnungspreise fremdvergleichskonform festgelegt wurden.
Angesichts der drohenden Doppelbesteuerungsrisiken sowie der zunehmend steigenden Intensität der Betriebsprüfungen auf diesem Gebiet sind Unternehmen jetzt gezwungen, die Auswirkungen der erweiterten Dokumentationspflichten für ihr Unternehmen zu analysieren und diese geschickt für interne Optimierungen zu nutzen.
Was die neue Pflicht zur Dokumentation für Unternehmen zur Folge hat und wie sie die neuen Anforderungen auch für betriebswirtschaftliche Optimierungen nutzen können, beleuchtet der zweite Teil des Gastbeitrags von Tobias Polka.
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