• 22. Juli 2016

Gastbeitrag von Joachim Schlange zur CSR-Berichtspflicht Worauf sich Unternehmen einstellen sollten

Gastbeitrag von Joachim Schlange zur CSR-Berichtspflicht Worauf sich Unternehmen einstellen sollten

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Joachim Schlange

Joachim Schlange ist Geschäftsführender Gesellschafter der Schlange & Co. GmbH (S&C) sowie Präsident von S&C North America Inc.. Die auf Corporate Responsibility (CR) und Nachhaltigkeit spezialisierte Managementberatung begleitet Unternehmen bei der strategischen und organisatorischen Ausrichtung sowie bei der operativen Umsetzung von CR-Projekten.

Mit der im Dezember 2014 verabschiedeten CSR-Richtlinie („Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“) hat die Europäische Kommission eine erweiterte Berichterstattung für Unternehmen öffentlichen Interesses verpflichtend gemacht. Die CSR-Richtlinie ergänzt die kapitalmarktorientierten Berichterstattungspflichten um nichtfinanzielle Belange, mit dem Ziel, das Vertrauen von Investoren wie Verbrauchern in Unternehmen zu stärken, die Transparenz bezüglich nachhaltigen und sozialverträglichen Handelns zu erhöhen und EU-weit vergleichbar zu machen. Seit März 2016 liegt nun der deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie der EU vor. Der Entwurf für das sogenannte „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ entspricht dabei im Großen und Ganzen den Empfehlungen der EU-Richtlinie – auch in jenen Fragen, für die in der nationalen Umsetzung Mitgliedstaatenoptionen bestehen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das, dass sie mit Beginn des Geschäftsjahres 2017 erstmals ihre Berichterstattung um nichtfinanzielle Informationen erweitern müssen.

Wer ist betroffen?
Bisher sind bereits große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sowie Konzerne verpflichtet, im Lagebericht in die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns im Lagebericht nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (beispielsweise zu Arbeitnehmer-und Umweltbelangen) einzubeziehen, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage von Bedeutung sind. Die EU-Richtlinie adressiert nun alle großen kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die groß im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB sind (eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder Umsatzerlöse von 40 Millionen Euro aufweisen) und im Jahresschnitt mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigen.

Nichtfinanzielle Berichterstattung: Was heißt das?
Die erweiterten Berichtspflichten umfassen fünf zentrale Themen:

  • Umwelt
  • Arbeitnehmer
  • Soziales/Gesellschaft
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Im Hinblick auf alle diese Themen müssen Unternehmen künftig ihr Geschäftsmodell sowie die verfolgte Unternehmensstrategie beziehungsweise die verfolgten Konzepte beschreiben, die erzielten Ergebnisse dieser Konzepte und die damit verbundenen Risiken sowie die wichtigsten relevanten Leistungsindikatoren angeben. Hinzu kommt das Thema Diversität. In der Erklärung zur Unternehmensführung, die börsennotierte Aktiengesellschaften bereits seit 2009 abgeben müssen, sollen die betroffenen Unternehmen nun auch über ihr Vielfaltskonzept, etwa in Bezug auf Alter, Geschlecht oder Bildungshintergrund, im Zusammenhang mit Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen Rechenschaft ablegen.

Was für ein Aufwand kommt auf Unternehmen zu?
Betroffene Unternehmen haben zwei Optionen: Erfüllung der Mindestanforderungen oder ausführliche CR-Berichterstattung. Aufgrund fehlender Angaben seitens des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zum „Erfüllungsaufwand“, hat Schlange & Co. eine grobe Schätzung der Implementierungskosten für Unternehmen vorgenommen. Die Kostenkalkulation wurde für zwei verschiedene Szenarien durchgeführt:

  • Für eine Berichterstattung, mit der lediglich die Mindestanforderungen der EU-Berichtspflicht hinreichend erfüllt werden, wird ein Aufwand von 26 -51 Arbeitstagen, d.h. zwischen ca. 9.000€-18.000€geschätzt.
  • Für eine ausführliche und eigenständige Berichterstattung, die über die Mindestanforderungen der EU-Berichtspflicht hinausgeht und nach einem etablierten CSR-Berichtsstandard (z.B. GRI) erfolgt, ist über einen Zeitraum von ca. 10 Monaten mit einem Aufwand von 140 -183 Arbeitstagen, d.h. zwischen ca. 49.000 €- 65.000 €zu planen.

Die Aufwandsschätzungen basieren auf der Annahme, dass in beiden Szenarien noch keine CR-Berichterstattung in der Vergangenheit stattgefunden hat. In beiden Szenarien können die Kosten stark variieren, je nach Branche, Unternehmensart und –größe, sowie der Anzahl an Unternehmensstandorten.

Welche Kosten im Detail auf Unternehmen zukommen können und welche Arbeitsschritte zu bedenken sind, können Sie in beigefügter Präsentation nachlesen. Dort stelle ich Ihnen auch einen exemplarischen Zeitplan sowie Praxisbeispiele vor.

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