Seit nunmehr gut 30 Jahren regelt IAS 17 die Leasingbilanzierung nach den „International Financial Reporting Standards” (IFRS). Zu Beginn des Jahres 2016 wurde nun der finale Standard zur künftigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen veröffentlicht. Durch den neuen IFRS 16 wird eine bilanzneutrale Darstellung („off-balance”) von Leasingverpflichtungen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.
Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse eingeräumt.
Gemäß einer Analyse des IASB (International Accounting Standards Board) werden aktuell über 85 Prozent der Leasingverpflichtungen nicht in den Bilanzen der Leasingnehmer abgebildet. Man kann also davon ausgehen, dass IFRS 16 damit wichtige Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote beeinflussen. Dieser Effekt wird durch den degressiven Verlauf der Aufwandserfassung beim Leasingnehmer noch verstärkt.
Tipp: Befassen Sie sich zeitnah mit den Änderungen!
Der neue Leasingstandard ist – vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht – erstmalig für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Eine Übersicht und weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.drsc.de/docs/press_releases/2016/160113_IFRS16_Leases_projectsummary.pdf?date=2017-0-3
http://www.drsc.de/docs/press_releases/2016/160113_IFRS16_Leases_effectsanalysis.pdf?date=2017-0-3
Auf dem Arbeitsmarkt werden dann verstärkt Anlagenbuchhalter gesucht werden.
Und die sind jetzt schon nicht so einfach zu bekommen.
Selber aus- und weiterbilden sollte die Devise bei größeren Unternehmen lauten.