• 21. April 2016

Risikomanagement: Aus dem Titanic-Unglück lernen

Risikomanagement: Aus dem Titanic-Unglück lernen

Risikomanagement: Aus dem Titanic-Unglück lernen 150 150 C4B

 Teil 1 von 4

Pfeil von einem Kompass zeigt auf Risikomanagement Konzept

„Wenn mich jemand fragt, wie ich meine Erfahrung aus 40 Jahren auf See beschreiben würde, so könnte ich diese Frage mit „unspektakulär“ beantworten. Ich habe weder ein Wrack gesehen noch bin ich selbst in Seenot geraten oder habe mich sonst in misslicher Lage befunden, die drohte, zum Desaster zu werden.“
So das überlieferte Zitat von Edward John Smith, Kapitän der im Jahr 1912 gesunkenen Titanic. Smith ignorierte die Eiswarnungen und ließ die Titanic viel zu schnell fahren. Er ging mit ihr unter.

Im Unternehmensalltag wird Risikomanagement immer noch gerne mit Krisenmanagement verwechselt. Während letzteres rückwärtsgewandt die Fehler der Vergangenheit für die zukünftige Fehlervermeidung oder -minimierung nutzt, ist Risikomanagement als zukunftsorientiertes Verfahren auf die Minimierung beziehungsweise Vermeidung zukünftiger Risiken ausgerichtet. Aus Fehlern der Vergangenheit konnte Kapitän Smith nicht lernen, er hatte offensichtlich keine kritischen Erfahrungen während seiner vorherigen Laufbahn gemacht. Offensichtlich hat er sich aber auch nicht mit möglichen künftigen Risiken befasst.

Das sollten Unternehmen anders machen, denn mit jeder unternehmerischen Tätigkeit sind untrennbar Risiken verbunden, sie können den Prozess der Zielsetzung und Zielerreichung negativ beeinflussen. Unachtsamer Umgang mit Risiken kann sich schnell existenzgefährdend auswirken. Dies gilt ganz besonders für mittelständische Unternehmen.

Da sich das Risikomanagement mit den Ursachen für Planabweichungen (hier sowohl Chancen als auch und Gefahren) befasst, ergeben sich zwangsläufig viele Berührungspunkte zu Planung und Controlling. Deshalb haben wir das Thema Risikomanagement intensiv in unseren C4B Benchmarking Circles behandelt. Ich möchte Ihnen in den vier Blogbeiträgen zum Risikomanagement eine Einführung zum Thema geben sowie Beispiele und Learnings aus der Praxis vorstellen.

Worauf zielt Risikomanagement ab?
Risikomanagement kommt bei allem Praxisbezug nicht ohne theoretischen Unterbau und Systematiken aus. An dieser Stelle deshalb ein kurzer Ausflug. Was bedeutet im unternehmerischen Kontext Risiko? Das Wirtschaftslexikon Gabler definiert Risiko so:
„Kennzeichnung der Eventualität, dass mit einer (ggf. niedrigen, ggf. auch unbekannten) Wahrscheinlichkeit ein (ggf. hoher, ggf. in seinem Ausmaß unbekannter) Schaden bei einer (wirtschaftlichen) Entscheidung eintreten oder ein erwarteter Vorteil ausbleiben kann.“
Einfach gesagt zielt Risikomanagement darauf ab, existenzbedrohende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Wie identifiziere ich nun die für das Unternehmen relevanten Risiken und baue mein Risikomanagement auf? Man kann das Risikomanagement zunächst einmal in vier Teilprozesse zerlegen:

  • Risiken identifizieren
  • Risiken analysieren
  • Risiken bewerten
  • Risiken steuern

Mit diesen Teilprozessen haben wir uns im C4B Benchmarking Circle intensiver befasst, deshalb habe ich für Sie den theoretischen Unterbau mit Praxisbeispielen unterfüttert. Bevor wir dazu kommen, ein kurzer Ausflug zu den gesetzlichen Grundlagen:

Gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement nach BILMOG
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde der entsprechende § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG in das Aktiengesetz eingefügt. Dieser regelt unter anderem erstmalig die Einrichtung eines Prüfungsausschusses aus dem Kreise des Aufsichtsrats und kodifiziert darüber hinaus, dass der Aufsichtsrat bzw. die Mitglieder des eingerichteten Prüfungsausschusses für die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems zuständig sind.

Risikomanagement-Systeme sind nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen gesetzlich verbindlich vorgeschrieben. Mittelständler zählen aber immer häufiger dazu. Seit Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahr 1998 sind Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) sowie diesen gleichgestellte Gesellschaftsformen wie GmbH & Co. KGs verpflichtet, ein Risikofrüherkennungssystem einzuführen. Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen das System auch durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen. Mit der hier geregelten „Früherkennung” sind Risiken gemeint, die das Bestands- und Insolvenzrisiko für eine Gesellschaft erheblich steigern oder hervorrufen können. Rein operative Geschäftsrisiken unterhalb der Schwelle der Bestandsgefährdung sind dagegen nicht einbezogen.

Im nächsten Teil meines Beitrags zum Risikomanagement beleuchte ich den ersten der oben genannten vier Teilprozesse des Risikomanagements, die Risikoidentifikation, und gebe Ihnen dazu Praxisbeispiele. Wie sieht es in Ihrem Unternehmen aus? Ist das Risikomanagement bereits mit der strategischen Unternehmensplanung verbunden? Ich freue mich über Ihr Feedback im Kommentarfeld oder an u.schroeder@c4b-team.de

2 Kommentare
  • Risikomanagement: Risiken, aber auch Chancen identifizieren | C4B Blog 29. April 2016 um 12:55

    […] ersten Teil meines Beitrags zum Risikomanagement habe ich Ihnen schon ein paar Grundlagen des Risikomanagements erläutert, in diesem Beitrag […]

  • Risikomanagement: Risiken überwachen und steuern | C4B Blog 18. Mai 2016 um 13:33

    […] Teil 1: Einführung Risikomanagement […]

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