• 2. November 2017

Nachhaltigkeitsberichterstattung als Chance begreifen

Nachhaltigkeitsberichterstattung als Chance begreifen

Nachhaltigkeitsberichterstattung als Chance begreifen 150 150 C4B

Zamostny

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen zukünftig jährlich über „nichtfinanzielle Aspekte“ berichten
  • Komplexität von Nachhaltigkeit und knappe Veröffentlichungspflicht stellen Herausforderung dar
  • Die glaubwürdige Darstellung der Unternehmensleistung erfordert eine strategische Auseinandersetzung mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen

 

Zum Autor: Andreas Zamostny ist Mitgründer und Geschäftsführer der Schlange & Co. GmbH – kurz: S&C. Als Experte für Nachhaltigkeit und Corporate Responsibility (CR) mit mehr als 17 Jahren Praxiserfahrung begleitet er Unternehmen bei Strategieentwicklung und Implementierung, bei Risikoanalysen von Lieferketten, bei der Wirkungsmessung sowie bei der Erstellung von glaubwürdigen CR-Berichten. S&C hat Standorte in Hamburg und New York und ist international tätig. www.schlange-co.com

 

Seit dem Frühjahr 2017 steht fest: die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Deutschland Pflicht. Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, kurz CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, verabschiedet. Damit wurde die bereits im Oktober 2014 beschlossene EU-Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht in deutsches Recht übergeführt. Alle 28 EU-Staaten haben nunmehr ein vergleichbares nationales Gesetz verabschiedet.

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen sind direkt, Mittelständler indirekt betroffen

Für das in 2017 beginnende Geschäftsjahr sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und mehr als €40 Mio. Umsatz wie zum Beispiel börsennotierte Unternehmen, GmbHs, welche Anleihen emittiert haben, sowie Kreditinstitute und Versicherungen mit einer Bilanzsumme größer €20 Mio. dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die CSR- bzw. die Nachhaltigkeitsleistung zu informieren. Also, wie das Unternehmen die Achtung der Menschenrechte sicherstellt und zum Beispiel die Themen Energienutzung und Emissionen, Produktsicherheit, Anti-Korruption, Diversität und Arbeitnehmerbelange managt. Ganz wichtig: neben den eigenen (Produktions-)Standorten muss auch berichtet werden, wie Nachhaltigkeitsstandards in den Lieferketten eingehalten werden.

Obwohl die Berichtspflicht vorerst nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betrifft, sind indirekte Auswirkungen absehbar. Mittelständler, welche zum Beispiel Großunternehmen beliefern, werden von diesen verstärkt aufgefordert, die eigene Nachhaltigkeitsleistung transparent zu machen und Informationen über die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards auch in deren Lieferketten zu übermitteln. Auch der Wettbewerbsdruck wird die Veröffentlichung von Leistungsnachweisen verstärken.

Ein Nachhaltigkeitsbericht schreibt sich fast von allein in drei Monaten. Oder nicht?

Die Berichtspflicht stellt betroffene Unternehmen vor Herausforderungen. Zum einen setzt das Gesetz Unternehmen unter enormen Zeitdruck. Es gilt rückwirkend ab dem 1.1.2017, sodass bereits in 2018 eine „nichtfinanzielle Erklärung“ im Lagebericht oder alternativ ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden muss. Darüber hinaus muss der Bericht spätestens vier Monate nach dem Bilanzstichtag erscheinen. Das ist sportlich.

Viele Nachhaltigkeitsberichte erscheinen aktuell bis zu neun Monate nach Bilanzstichtag, da der Berichterstellungsprozess komplex und die Informations- und Datenerhebungen – nicht nur beim ersten Bericht – vielfach aufwändig sind.

Es bleibt den Unternehmen überlassen, die konkreten Berichtsthemen auszuwählen. Das Gesetz schreibt kein Rahmenwerk (DNK, GRI, IR etc.) vor. Falls kein Rahmenwerk genutzt wird, müssen jedoch die Gründe erläutert werden.

Was wie eine Vereinfachung klingt, kann eine Herausforderung sein. Denn der Bericht sollte generell die Nachhaltigkeitsthemen enthalten, welche „wesentlich“ für das Unternehmen bzw. für die Branche sind, um glaubwürdig zu sein. Falls kritische Themen ausgelassen werden und Stakeholder keine Antworten auf ihre Fragen finden, kann die Reputation Schaden nehmen.

 

Worauf es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ankommt und welche Chancen sich daraus ergeben, beschreibt Andreas Zamostny im zweiten Teil seines Gastbeitrags, den wir in der kommenden Woche veröffentlichen.

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