• 16. März 2015

„Wer den Schaden hat…“

„Wer den Schaden hat…“

„Wer den Schaden hat…“ C4B

Strategisches Versicherungsmanagement- Teil 3 unserer Serie

Wer den Schaden hat… kann sich glücklich schätzen, wenn er im Vorfeld auch das Thema Betriebsunterbrechung bedacht hat. Im dritten Teil unserer Serie zum Strategischen Versicherungsmanagement (hier können Sie Teil 1 und Teil 2 lesen), möchte ich Ihnen Tipps und Hinweise zu Betriebsunterbrechungsschäden und einer möglichen Absicherung geben. Kommt es in einem Betrieb zu Sachschäden, beispielsweise durch Sturm oder Feuer, kann dies nämlich auch schnell zu Produktionsausfällen führen. Der entstehende Betriebsunterbrechungsschaden, hervorgerufen durch die betrieblichen Fixkosten und dem gesamten oder teilweisen Ausfall von Umsatzerlösen, ist oft größer als der Sachschaden.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) bietet Schutz, denn der Versicherer ersetzt dann die fortlaufenden Kosten als auch den entgangenen Gewinn. Die zu erstattenden Fixkosten beinhalten im Wesentlichen:

  • die Personalkosten (Kündigung von Mitarbeitern sind gesetzlich nicht möglich)
  • Abschreibungen der verbleibenden Betriebseinrichtung
  • Mieten, Kosten für Büro, Werbung, Betriebserhaltung

Zusätzlich können auch weitere Leistungen versichert werden, hierzu gehören:

  • Mehraufwendungen aufgrund von Abnahmeverpflichtungen und Vertragsstrafen
  • Wertminderungen und Aufwendungen für vom Sachschaden nicht betroffene, jedoch nicht mehr verwendbare Vorräte,
  • Sachverständigenkosten
  • sowie sonstige zusätzliche Aufwendungen zur Minderung der Betriebsunterbrechung.

Die Ersatzleistung des Versicherers ist durch die Haftzeit begrenzt. Viele Unternehmen schließen nur für den Zeitraum von 12 oder 18 Monaten ab. Bis nach einem größeren Schaden der Betrieb jedoch wieder in gewohnter Form aufgenommen werden kann, ist der Zeitraum von einem Jahr schnell erreicht (lesen Sie hierzu auch den Gastbeitrag von Erik Schröder von der Firma Dornbracht). Deshalb empfiehlt es sich, die BUV für mindestens 24 Monate, wenn nicht sogar für  36 Monate abzuschließen.

Tipp: nach einem Schaden müssen häufig Firmengebäude neu errichtet werden. Auch diese sollten für die Bauzeit mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden. Denn die durch erneute Schadensereignisse hervorgerufenen Bauverzögerungen oder Bauschäden und die daraus möglicherweise verlängerte Betriebsunterbrechung ist in diesem Fall in der eigentlichen BUV nicht mitversichert.

Auch Ausfallrisiken innerhalb einer Lieferkette lassen sich durch eine BUV absichern. Der Ausfall eines einzelnen Zulieferers kann unter Umständen dramatische Folgen auf den eigenen Produktionsablauf haben. Finanziell absichern können sich Betriebe mit dem Einschluss von Rückwirkungsschäden in der BUV. Solche Policen schützen vor Störungen innerhalb der Lieferanten-Abnehmer-Kette. Eingeschlossen sind klassische Schadensereignisse wie Feuer, Hagel oder Sturm, die beim Lieferanten oder Abnehmer eintreten und eine direkte Auswirkung auf den versicherten Betrieb haben, beziehungsweise Deckung im Rahmen einer Allgefahrenversicherung. Wenn die benötigten Rohstoffe oder Komponenten nicht anderweitig bezogen werden können, trägt die Versicherung sowohl die Kosten für einen Stillstand beziehungsweise Teilstillstand der eigenen Produktion als auch die Mehrkosten für Beschaffung der teureren Rohstoffe oder Vorprodukte. Auch die Auswirkungen eines Sachschadens in einem Betrieb auf einen anderweitig angesiedelten Betrieb desselben Versicherungsnehmers, sogenannte Wechselwirkungsschäden, sollten mitversichert werden.

Tipp: Sichern Sie das Sach- und das Betriebsunterbrechungsrisiko gegen eine Gefahr immer beim gleichen Versicherer ab. Nach einem Schadenfall zu treffende Entscheidungen können unter Umständen den Sachschaden erhöhen und den Betriebsunterbrechungsschaden reduzieren und umgekehrt. Zum Beispiel die schnellere, aber dafür teurere Ersatzbeschaffung einer bestimmten Maschine: Sind Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden bei verschiedenen Versicherern, bezahlt der Sachversicherer die Mehrkosten der Maschine nicht, während der Betriebsunterbrechungsversicherer nicht für die verlängerte Betriebsunterbrechung geradestehen will, der mit der regulären Beschaffung der Maschine einhergeht. Bei unterschiedlichen Versicherern kann es in einer solchen Situation zu langen und möglicherweise erfolglosen Diskussionen zwischen den Versicherern führen. Sind beide Risiken bei einem Versicherer, wird die Entscheidung pragmatisch gefällt, je nach dem, was zum geringstmöglichen Gesamtschaden führt.

Das sind meine „großen fünf to do’s“ für den richtigen Versicherungsschutz

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  • Ermittlung aller erforderlichen betriebsspezifischen Risiken
  • Festlegung der richtigen Versicherungssummen und Wertfortschreibungen
  • richtige Bemessung der Haftzeiten
  • eine ausgefeilte Deklaration sowie weitgehende Bedingungen
  • ein klares Klauselwerk

Was sind Ihre Empfehlungen und to do’s für den richtigen Versicherungsschutz? Ich freue mich auf Ihre Kommentare.

In Teil 4 meiner Serie zum strategischen Versicherungsmanagement beschäftige ich mich mit der Betriebshaftpflichtversicherung und weiteren relevanten Versicherungstypen.

2 Kommentare
  • „Nur ein Narr schafft sich für jede Maus eine Katze an“ | Blog C4B 16. März 2015 um 19:31

    […] die Betriebsunterbrechungsversicherung so wichtig ist, möchte ich Ihnen im nächsten Teil meiner Serie zum Strategischen Versicherungsmanagement […]

  • „Vor mir fuhr ein riesiger Möbelwagen mit Anhänger…“ | Blog C4B 24. März 2015 um 15:12

    […] aus einer Schadensmeldung an eine Versicherung – und es soll nur verdeutlichen, dass es neben den in meinen vorherigen Blogbeiträgen genannten betrieblichen Risiken auch gute Gründe für eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt. Sie deckt […]

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