Strategisches Versicherungsmanagement- Teil 2 unserer Serie
Im Unternehmen werden auch Sie sicher häufig von Versicherungsvertretern „heimgesucht“, die Ihnen für jegliche Art von Risiko einen passenden Versicherungsvertrag empfehlen können und wollen. Da mag so manch‘ einem das Sprichwort „Nur ein Narr schafft sich für jede Maus eine Katze an“ einfallen. In der Tat macht es Sinn, dass Sie sich, so habe ich es ja bereits im ersten Teil meiner Serie zum Versicherungsmanagement geschrieben, zu Beginn einen systematischen Überblick über die Risiken verschaffen. Dann erst kommt die Auswahl einer geeigneten Versicherung in Betracht.
Sachversicherung
Die Betriebseinrichtung und Lagerbestände können Sie gegen die in der vorherigen Folge aufgelisteten innerbetrieblichen und externen Gefahren mit einer Sachversicherung, auch Betriebsinhaltsversicherung genannt, versichern. Zu den Sachversicherungen zählen die Versicherungen gegen Feuer, Sturm, Hagel oder beispielsweise Schäden durch Leitungswasser, Einbruch oder Diebstahl. Die Sachversicherung sollte unbedingt auch die durch einen Schaden verursachten Aufräumungskosten enthalten. Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abfuhr- und Isolierkosten sowie Feuerlösch- und Deponiekosten und Mehrkosten für die Behandlung von gefährlichem Abfall können bei Großschäden schnell in Millionenhöhe gehen.
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie regelmäßig Ihre Revisionsverpflichtungen wie beispielsweise Wartungs- und Prüfintervalle und angemessene Brandschutzmaßnahmen beachten. Das kann sich auch schon bei Abschluss der Versicherung auszahlen: Unternehmen, die über vorbildliche Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen verfügen, können spürbare Prämienreduzierungen erreichen.
Wenn Risiken nicht erkannt und berücksichtigt werden, kann dies im Schadensfall zu immensen Kosten führen. Beispielsweise ist eine Explosion meist über die Feuerversicherung mit abgedeckt, Implosionen jedoch nicht. Was dies für die Kostenseite bedeutet, zeigen folgende Praxisfälle:
- Elektronikschäden aufgrund einer Sturmflut führten zu einer Schadenshöhe von einer Million Euro.
- Die Überspannung in einem Großrechner verursachte beispielsweise einen Schaden in Höhe von 90.000 Euro.
- Überschwemmungen durch einen Bach führten zu einem Schaden von 1,25 Millionen Euro.
- Flammrohrreißer infolge von Wassermangel im Dampfkessel verursachte ein Schaden von 2,25 Millionen Euro.
Anstatt zu versuchen, alle Risiken einzeln abzusichern, ist deshalb der Abschluss einer Allgefahrenversicherung empfehlenswert. Sie versichert grundsätzlich alles, was vom Versicherer nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird (beispielsweise Kriegsereignisse, Kernenergie oder Gefahren, die durch eine Feuerversicherung gedeckt werden). Enthalten sind in einer Allgefahrenversicherung in der Regel:
- Hagel, Sturm, Einbruch-/Diebstahl, Vandalismus
- Sprinkler-Leckage ohne vorangegangenen Feuerschaden
- Tankleckage
- Frost, Schneelast, Erdbeben, Erdrutsch
- Zusammenbruch der Wasserversorgung
- Sabotage, innere Aufruhr, Schäden durch Streikende
- Stromausfall
- Implosionen
- Ausbruch von Ammoniak
- Auslaufen von Chemiebehältern
- Zerstörung von Behältern durch chemische Reaktionen
- Böswillige Beschädigungen durch Dritte
- Störungen bei Maschinen /technischen Anlagen
- Überschwemmungen
Wichtig ist, dass Sie in der Sachversicherung nach Möglichkeit einen Unterversicherungsverzicht einschließen, denn bei einer Unterversicherung wird im Schadensfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet. Bei Unterversicherungsverzicht wird im Schadensfall nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt und somit werden keine Kürzungen vorgenommen. Als maximale Entschädigung wird dann die vereinbarte Grenze oder die Versicherungssumme gezahlt. Investitionsvorsorge, Stichtags-und Wertzuschlags-Klauseln schützen vor Unterversicherung, wenn innerhalb des laufenden Versicherungsjahres werterhöhende Investitionen vorgenommen werden. Der Versicherungsnehmer hat den tatsächlichen Wertzuwachs am Ende eines jeden Versicherungsjahres, oder nach vereinbarter Frist nach Ablauf des Versicherungsjahres zu melden. Im Anschluss wird die notwendige Prämienkorrektur durchgeführt. Bei der Versicherung für Gebäude gelten gleiche Sachverhalte.
Obliegenheiten erfüllen
Nicht unterschätzen sollten Sie auch Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer. Dazu gehören die sogenannten Obliegenheiten, das sind Pflichten des Versicherungsnehmers, die er vor Vertragsabschluss, während des Bestehens des Versicherungsvertrages und nach dem Schaden hat, und deren Verletzung in der Regel den Totalverlust des Versicherungsschutzes bedeutet. Neben den Revisionspflichten gehören dazu auch, betriebliche Veränderungen dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. So hat der Aufbau eines Baugerüstes oder das Entfernen der Alarmanlage Auswirkungen auf die Einbruchdiebstahl-Versicherung, die Aufnahme eines neuen Betriebszweiges mit Brandrisiko Auswirkungen auf die Feuerschutz-Versicherung.
Warum die Betriebsunterbrechungsversicherung so wichtig ist, möchte ich Ihnen im nächsten Teil meiner Serie zum Strategischen Versicherungsmanagement vorstellen.
[…] Worauf man bei Sachversicherungen und Allgefahrenversicherungen achten sollte, stelle ich Ihnen im nächsten Beitrag vor. […]