„Kaum einen Prozess im Unternehmen, in dem nicht die Buchhaltung die Finger im Spiel hat. Für alle Belege, die einzeln oder in Summe Niederschlag in der Buchführung finden, besteht eine Aufbewahrungspflicht. Handeln Sie deshalb GoBD-konform.“

Doris Dreyer, Geschäftsführerin, Fibunet GmbH